Leistungen
Unser Büro erstellt Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Verkehrswertgutachten werden in der Regel erstellt für:
Unbebaute Grundstücke
- Agrarland (Land- und Forstwirtschaftliche Flächen)
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- Bauland
Wohnimmobilien
- freistehende Einfamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum
- Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
- Geschäftshäuser (Mischnutzung Einzelhandel/Büro)
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Büroimmobilien
Sonstige
- Bauernhöfe (im Außenbereich)
- Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
- sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
Anlässe für die Verkehrswertermittlung
- Klärung von Immobilienvermögen in Familienrechtsangelegenheiten: Erbschaft, Pflegschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung, Vormundschaftsangelegenheiten etc.
- Feststellung von Verkehrswerten vor oder nach einem Grundstückskauf oder Verkauf: z. B. Empfehlung für die Höhe eines Kauf- oder Verkaufspreises, Ermittlung des Verkehrswerts bei Kaufvertragsstreitigkeiten nach Abschluss eines Kaufvertrages
- Versicherungsfälle: Klärung von Schadenersatzansprüchen