Leistungen


Unser Büro erstellt Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Verkehrswertgutachten werden in der Regel erstellt für:

Unbebaute Grundstücke

  • Agrarland (Land- und Forstwirtschaftliche Flächen)
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland

Wohnimmobilien

  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum
  • Geschosswohnungsbauten

Renditeobjekte

  • Geschäftshäuser (Mischnutzung Einzelhandel/Büro)
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büroimmobilien

Sonstige

  • Bauernhöfe (im Außenbereich)
  • Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
  • sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften

Anlässe für die Verkehrswertermittlung

  • Klärung von Immobilienvermögen in Familienrechtsangelegenheiten: Erbschaft, Pflegschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung, Vormundschaftsangelegenheiten etc.

  • Feststellung von Verkehrswerten vor oder nach einem Grundstückskauf oder Verkauf: z. B. Empfehlung für die Höhe eines Kauf- oder Verkaufspreises, Ermittlung des Verkehrswerts bei Kaufvertragsstreitigkeiten nach Abschluss eines Kaufvertrages

  • Versicherungsfälle: Klärung von Schadenersatzansprüchen