Zum Verkehrswert


Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach $ 194 BauGB

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Für welche Objekte werden Verkehrswertgutachten benötigt?

  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungseigentum oder Teileigentum
  • Gewerbeimmobilien (Geschäfts- und Bürohäuser)
  • Spezialimmobilien (Hotels, Lager- und Produktionsgebäude)